27.03.2021 | Bezirksapostelbereich Nord‑ und Ostdeutschland
Fragen und Antworten zu den regionalen Videogottesdiensten
- Wann findet der nächste regionale Videogottesdienst der Neuapostolischen Kirche Nord- und Ostdeutschland statt?
- Was kann ich bei einer Verbindungsstörung tun?
- Wie wird der Gottesdienst ablaufen?
- Brauche ich ein Gesangbuch?
- Werden im Nachhinein Aufzeichnungen der Videogottesdienste online zugänglich sein, so dass diese zu einem späteren Zeitpunkt angeschaut werden können?
Wann findet der nächste regionale Videogottesdienst der Neuapostolischen Kirche statt?
Gottesdienste sind über den YouTube-Kanal der Gebietskirche erreichbar. Der Kanal ist per vereinfachtem Link dauerhaft erreichbar unter:
gottesdienst.nak-nordost.de
Außerdem ist der Empfang über das IPTV-Portal des Bischoff Verlags möglich. Hierüber wird der Gottesdienst in den Sprachen Deutsch, Englisch, Norwegisch, Polnisch und in lautsprachbegleitende Gebärdensprache angeboten. Die Übersetzung in die Sprachen Estnisch und Schwedisch erfolgt im jeweiligen Land. Für eine Teilnahme via IPTV ist eine Registrierung über www.iptv.nak-nordost.de notwendig. Die Zugangsdaten werden ein paar Tage vor der Übertragung an die angemeldete Adresse verschickt.
Telefonübertragung
Die Zugangsdaten für die Telefonübertragung können bei den Gemeindevorstehern angefragt werden.
Die Zugangsdaten zur Teilnahme per Telefon am Mittwoch:
Einwahlnummer: +49 69 5060 9809
Einwahl-Pin: 8528136#
Die kommenden Videogottesdienste im Überblick
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So. 25.04. 10.00 Uhr
YouTube-KanalInteraktiver Videogottesdienst für KinderInteraktiver Gottesdienst für Kinder für die gesamte Gebietskirche. "Die neuen Regelungen machen ein Treffen in der Kirche leider nicht möglich. Daher möchten wir den Kindergottesdienst aus …
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So. 25.04. 10.00 Uhr
YouTube-KanalVideogottesdienstZentraler Videogottesdienst aus Hildesheim (Bezirk Hildesheim) YouTube-Kanal der Gebietskirche
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Mi. 28.04. 19.30 Uhr
YouTube-KanalVideogottesdienstZentraler Videogottesdienst aus Dresden-Neustadt (Bezirk Dresden) YouTube-Kanal der Gebietskirche
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So. 02.05. 10.00 Uhr
YouTube-KanalVideogottesdienstZentraler Videogottesdienst aus Adendorf (Bezirk Lüneburg) YouTube-Kanal der Gebietskirche
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Mi. 05.05. 19.30 Uhr
YouTube-KanalVideogottesdienstZentraler Videogottesdienst aus Braunschweig (Bezirk Braunschweig) YouTube-Kanal der Gebietskirche
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So. 09.05. 10.00 Uhr
YouTube-KanalVideogottesdienstZentraler Videogottesdienst aus Weimar (Bezirk Erfurt) YouTube-Kanal der Gebietskirche
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Do. 13.05. 10.00 Uhr
YouTube-KanalVideogottesdienst zu HimmelfahrtZentraler Videogottesdienst aus Aue (Bezirk Zwickau) YouTube-Kanal der Gebietskirche
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So. 16.05. 10.00 Uhr
YouTube-KanalVideogottesdienstZentraler Videogottesdienst aus Leipzig-Mitte (Bezirk Leipzig) YouTube-Kanal der Gebietskirche
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Mi. 19.05. 19.30 Uhr
YouTube-KanalVideogottesdienstZentraler Videogottesdienst aus Hannover-List (Bezirk Hannover-Nordost) YouTube-Kanal der Gebietskirche
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Mi. 26.05. 19.30 Uhr
YouTube-KanalVideogottesdienstZentraler Videogottesdienst aus n.n. (Bezirk n.n.) YouTube-Kanal der Gebietskirche
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So. 30.05. 10.00 Uhr
YouTube-KanalVideogottesdienstZentraler Videogottesdienst aus Eutin (Bezirk Kiel) YouTube-Kanal der Gebietskirche
Bei der Telefonübertragung sind Störungen durch Leitungsüberlastungen leider nicht auszuschließen. Sollte die Verbindung unterbrochen werden, kann sich jederzeit neu einwählt werden.
Bei der Nutzung der YouTube-Livestreams ist anfänglich bei schnell steigender Nutzerzahl mit leichten Störungen zu rechnen. YouTube schaltet dann auf einen Server mit höherer Kapazität um und kann auf diesem Weg der breiteren Nutzung gerecht werden.
Bei sonntäglichen Videogottesdiensten handelt es sich um reguläre Gottesdienste mit anwesender Gemeinde und Feier des Heiligen Abendmahls, in der Regel gehalten von priesterlichen Amtsträgern. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine Gottesdienstteilnehmer oder das Austeilen des Heiligen Abendmahls gezeigt. Die Wochentagsgottesdienste finden ohne anwesender Gemeinde und somit auch ohne Feier des Heiligen Abendmahls statt.
Es wird empfohlen, dass ein Gesangbuch bereitgelegt wird (wenn vorhanden).
Die Übertragungen der Gottesdienste erfolgen „live“. Die Gottesdienste werden also im Anschluss nicht mehr abrufbar sein. Auch Videozusammenschnitte wird es nicht geben.
Fragen und Antworten zur Wiederaufnahme der Präsenzgottesdienste
Unter Einhaltung behördlicher Regelungen und der hygienischen Maßnahmen wie das Abstandhalten und gründliche Händewaschen, können in einigen Gemeinden Präsenzgottesdienste mit der Feier des Heiligen Abendmahls stattfinden. Die Maßnahmen zum Infektionsschutz in der Neuapostolischen Kirche Nord- und Ostdeutschland, wurden in 15 Regeln zusammengefasst. Im Detail sind diese hier zu finden.
- Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz
- Wir erleben Gottesdienste in Vorsicht und mit Rücksicht
- Welche kirchlichen Veranstaltungen sind bereits abgesagt, welche können stattfinden?
- Was ist mit geplanten Segenshandlungen wie Konfirmationen oder Hochzeiten?
- Wie ist der Ablauf im Vorfeld der Gottesdienste in meiner Gemeinde?
- Was muss ich zum Gottesdienst mitbringen?
- Was ist beim Zutritt zum Kirchengebäude zu beachten?
- Welche Regeln gelten im Gottesdienst?
- Unter welchen Bedingungen wird das Heilige Abendmahl gefeiert?
- Was ist beim Verlassen der Kirche zu beachten?
Seit Himmelfahrt 2020 können in der Gebietskirche Nord- und Ostdeutschland wieder Gottesdienste in den Gemeinden unter Einhaltung behördlicher Vorgaben, der Beachtung der Abstandsregeln und Handhygiene sowie der in der Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz aufgeführten Bedingungen durchgeführt werden. Ab 1. Juli 2020 sind zudem Zusammenkünfte außerhalb der Gottesdienste erlaubt.
Großveranstaltungen oder in diesem Jahr geplante überregionale Veranstaltungen wie Kinder-, Jugend- und Seniorentage auf Bezirksebene sind abgesagt. Die Absage erfolgt vor dem Hintergrund, dass voraussehbar viele gottesdienstliche Handlungen wie Hochzeitsjubiläen, Ordinationen oder Ruhesetzungen, nicht zuletzt aber auch Segenshandlungen wie Konfirmationsgottesdienste aus heutiger Sicht in die zweite Jahreshälfte geschoben werden müssen. Es ist daher sinnvoll, die oben genannten Veranstaltungen in das Jahr 2022 zu verlegen.
Geplante Veranstaltungen, die aufgrund des Versammlungsverbots nicht stattfinden konnten, werden ins zweite Halbjahr oder in das Jahr 2022 verschoben. Ersatztermine sollen nun in den Gemeinden und in Absprache mit den betroffenen Familien gefunden werden. Die Gemeindeleiter vor Ort sind nun gebeten, mit den betroffenen Familien Kontakt aufzunehmen und Lösungen zu finden.
Segensspendungen, die nicht zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden können und wenn sich sowohl die um den kirchlichen Segen bittenden Gemeindemitglieder als auch der vorgesehene Amtsträger mit der Handauflegung bei der Segensspendung einverstanden erklärt haben, kann die Segensspendung im Gottesdienst durchgeführt werden.
Mitglieder sind gebeten, ausschließlich die Gottesdienste der eigenen Gemeinde zu besuchen. Eine spontane Teilnahme am Gottesdienst ist derzeit nicht möglich, da die Plätze in der Kirche wegen der Abstandsregeln begrenzt sind. Für die Teilnahme am Gottesdienst gilt ein Anmeldeverfahren, welches durch die Bezirks- und Gemeindeleitung festgelegt und kommuniziert wird. Urlauber werden gebeten die Gottesdienste per Livestream in ihrer Unterkunft mit zu verfolgen.
Amtsträgern und Gemeindemitgliedern, die nach den gesundheitsbehördlichen Hinweisen einer sogenannten Risikogruppe angehören und aufgrund dessen auch ansonsten nur eingeschränkt am öffentlichen Leben teilnehmen, wird empfohlen, weiterhin Videogottesdienste mit zu verfolgen.
Mitzubringen sind der medizinische Mund- und Nasenschutz sowie ein Gesangbuch (diese werden nicht bereitgestellt) oder die Gesangbuch-App auf dem Smartphone.
Das Gesangbuch dient dabei lediglich dem stillen Mitlesen der Liedtexte, da das Singen im Gottesdienst nicht möglich ist.
Auf dem gesamten Kirchengrundstück gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln. Für den Zutritt zur Kirche wird (wie in anderen öffentlichen Bereichen) ein medizinischer Mund- und Nasenschutz benötigt (keine Visierform - siehe Hinweise des RKI). Kinder unter sechs Jahren brauchen als einzige Ausnahme in der Kirche keinen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Bereits vor dem Eingang ist auf den Mindestabstand zu achten. Gruppenbildung ist zu vermeiden. Am Eingang steht Handdesinfektionsmittel zur Verfügung. Die Kirche ist verpflichtet, die Namen (und bei Nicht-Gemeindemitgliedern auch die Adressen) der Gottesdienstteilnehmer zu erfassen, um nötigenfalls die Nachverfolgung von Infektionsketten zu ermöglichen.
Auf die Nutzung der Garderobe sollte bis auf Weiteres verzichtet werden. Allen Gottesdienstteilnehmern wird empfohlen, sich in der Herbst- und Winterzeit wärmer anzuziehen, da vor und während des Gottesdienstes der Gottesdienstsaal mehrmals durchgelüftet wird.
Im Kirchenschiff sind zur Verfügung stehende Plätze markiert beziehungsweise nicht zur Verfügung stehende Reihen oder Plätze sind gesperrt. Der Ordnungsdienst koordiniert die Sitzplatzverteilung. Personen aus einem Haushalt sollten zusammensitzen, um die Zahl der möglichen Sitzplätze zu erhöhen, ansonsten gilt das Abstandsgebot.
Der medizinische Mund- und Nasenschutz muss während des Gottesdienstes dauerhaft getragen und darf nicht abgenommen werden. Im Gottesdienst muss auf Singen verzichtet werden. Alle Gottesdienstteilnehmer sind eingeladen, die Liedtexte in den eigenen mitzubringenden Gesangbüchern still mitzulesen. Wie gewohnt, erhebt sich die Gemeinde zu den Liedern mit Ausnahme des Bußlieds.
Der liturgische Ablauf bleibt unverändert. Das Gebet „Unser Vater“ soll nur leise mitgesprochen werden. Anstelle des gesungenen dreifachen „Amen“ bestätigt die Gemeinde den Empfang des Schlusssegens mit einem gesprochenen Amen und hält während des Orgelspiels still inne.
Die Teilnahme am Heiligen Abendmahl ist freiwillig. Den Gottesdienstteilnehmern ist freigestellt, am Empfang des Heiligen Abendmahls teilzunehmen. Die Entscheidung der Gemeindemitglieder ist zu respektieren. Der Mund-Nasen-Schutz wird auch bei der Austeilung des Heiligen Abendmahls getragen. Den Abendmahlsempfang bestätigen die Gottesdienstteilnehmer mit einem leise gesprochenen „Amen“ und nehmen die Hostie entgegen.
Das Verlassen des Kirchenschiffs erfolgt unter Beachtung der Abstandsregeln. Den Hinweisen des Ordnungsdienstes ist zu folgen. Gruppenbildung ist sowohl im Kirchengebäude als auch auf dem Grundstück oder Parkplatz zu vermeiden.
Während der Corona-Pandemie sind die Angebote nur eingeschränkt möglich. Gruppengespräche entfallen leider, doch stehen die geschulten Trauerbegleiter und Trauerbegleiterinnen weiterhin zumindest als Ansprechpartner zur Verfügung (Telefon, Mails, Briefe).
Es besteht die Möglichkeit, das Opfer auf die Spendenkonten der Kirche bei der Postbank zu überweisen. Eine Spendenbescheinigung kann nachträglich ausgestellt werden. Eine Alternative zur Überweisung ist das Opfern per Smartphone, mittels der App namens „O-Box“.
Bei Fragen, wenden Sie sich an unsere Abteilung Finanz- und Rechnungswesen:
rewe@nak-nordost.de
Die Zeitschrift „Unsere Familie“ wird den Abonnenten im Direktversand zugestellt. Dies wird ab Ausgabe 8 (20. April 2020) möglich sein. Die Zustellung erfolgt so lange, wie die Corona Pandemie andauert und keine Gottesdienste in den Kirchen stattfinden können. Dadurch entstehen den Abonennten keine Mehrkosten.
Die Abteilung "Fortbildung für Amtsträger" stellt verschiedene Web Seminare zur Verfügung. Dazu werden auf dem Seminar-Portal www.seminare.nak-nordost.de sukzessive die Themen für Web Seminarevorgestellt und der Weg zur Teilnahme ausführlich beschrieben.
Über dieses Portal können sich Interessierte dann auch zur Teilnahme anmelden, Anmeldeschluss ist immer ein Werktag vor dem Termin. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein internetfähiges Medien-Gerät, also PC/Laptop, Tablet oder auch Smartphone.
Die Web Seminare werden kompakt gehalten und beginnen jeweils um 19 Uhr mit einer Dauer von ca. einer Stunde. Referent Evangelist Dr. Reinhard Kiefer wird in seiner kurzweiligen Art in biblische Themen einführen.
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