Vorgaben zur Durchführung von Gottesdiensten

Die Ministerpräsidenten-Konferenz hat am 19. Januar 2021 gemeinsam mit der Bundeskanzlerin eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar 2021 beschlossen. Die Durchführung von Präsenzgottesdiensten ist weiterhin möglich, wenn die Gottesdienste bei den Ordnungsämtern im Vorwege angemeldet und die Einhaltung strenger Maßnahmen zum Infektionsschutz gewährleistet werden.

Nach Beschluss von Bund und Ländern sind Präsenzgottesdienste weiterhin unter den bereits geltenden Voraussetzungen möglich (wir berichteten):

Der Abstand von mindestens 1,5 Metern untereinander wird eingehalten, es erfolgt regelmäßiges Stoßlüften und auf jeglichen Gemeindegesang wird verzichtet. Ergänzt werden diese durch das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske. Dazu zählen OP-Masken des Typs II oder IIR mit CE-Kennzeichnung, KN95/N95-Masken sowie FFP2-Masken (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte).

Des Weiteren müssen Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmenden beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor angezeigt werden, sofern keine generellen Absprachen mit den entsprechenden Behörden getroffen wurden.

Angebot der Videogottesdienste wird fortgesetzt

Das Angebot der Videogottesdienste wird auch im Monat Februar fortgesetzt. Gemäß den Beschlüssen der Bezirksapostel Europas, werden weiterhin die Wochentagsgottesdienste als Präsenzveranstaltungen in den Gemeinden ausgesetzt. Stattdessen werden zentrale Videogottesdienste angeboten. Diese finden ohne Feier des Heiligen Abendmahls statt.

Parallel dazu soll es keine dezentralen Livestreams von Gottesdiensten oder Andachten auf Bezirks- oder Gemeindeebene geben. Am Sendeort wird außerdem keine Gemeinde anwesend sein. Abgesehen vom Fehlen der Abendmahlsfeier entspricht der Gottesdienst dem gewohnten liturgischen Ablauf.

YouTube- und Telefonübertragung

Ausgestrahlt wird der Gottesdienst öffentlich über den YouTube-Kanal der Neuapostolischen Kirche Nord- und Ostdeutschland. Eine Übertragung des Gottesdienstes per Telefon wird für alle angeboten, die nicht die technischen Möglichkeiten haben, den Videogottesdienst zu empfangen.

Die kommenden Videogottesdienste im Überblick (Änderungen sind weiterhin möglich)

Januar

Februar

  • Mittwoch, 3. Februar um 19.30 Uhr aus Waren (Bezirk Güstrow)
  • Sonntag, 7. Februar um 10 Uhr aus Hamburg-Eppendorf (Bezirk Hamburg-Nord)
  • Mittwoch, 10. Februar um 19.30 Uhr aus Hamburg-Barmbek (Bezirk Hamburg-Ost)
  • Sonntag, 14. Februar um 10 Uhr aus Hannover-Herrenhausen (Bezirk Hannover-Südwest)
  • Mittwoch, 17. Februar um 19.30 Uhr (Sendeort steht noch nicht fest)
  • Sonntag, 21. Februar um 10 Uhr aus Rostock (Bezirk Rostock)
  • Mittwoch, 24. Februar um 19.30 Uhr (Sendeort steht noch nicht fest)
  • Sonntag, 28. Februar um 10 Uhr aus Aue (Bezirk Zwickau)

Die Zugangsdaten zur Teilnahme per Telefon

Einwahlnummer: +49 69 5060 9809
Einwahl-Pin: 8528136#

Weitere Informationen sind auf der Corona-Themenseite zu finden

Abonnieren Abmelden