Die Apostel sehen sich bevollmächtigt, andere Amtsträger in der Kirche zu ordinieren, also in ihr Amt einzusetzen. Sie selbst werden vom Stammapostel in ihr Amt berufen. Außerdem ist es ihnen vorbehalten, das Sakrament der Heiligen Versiegelung zu spenden. Auch der Zuspruch an die Gläubigen, dass ihnen im Namen Jesu Christi ihre Sünden vergeben sind, ist an ihr Amt geknüpft. Damit diese „Freisprache“ allerdings in jedem Gottesdienst verkündet werden kann, haben sie diese Aufgabe an die priesterlichen Ämter delegiert. Die Priester verkünden es deshalb „im Auftrag meines Senders, des Apostels“ der Gemeinde.
Unter den mehr als 300 Aposteln, die weltweit für die Kirche tätig sind, haben 14 von ihnen den Auftrag als Bezirksapostel einen geografisch definierten Bereich zu leiten. Rechtlich handelt es sich um eine oder mehrere Gebietskirchen, denen sie vorstehen. In ihrem Arbeitsbereich haben sie damit die geistliche und organisatorische Führungsverantwortung. Sie sind die engsten Mitarbeiter des Stammapostels und bilden zusammen die Bezirksapostelversammlung. Unterstützt werden einige von ihnen von Aposteln, die als Bezirksapostelhelfer ernannt sind. Die übrigen Apostel betreuen ihrerseits eigene Arbeitsgebiete innerhalb der Bezirksapostelbereiche.